Jetzt Nutzungsdauer-Gutachten beauftragen und AfA-Potenziale voll ausschöpfen – mit rechtssicherem Ergebnis

Ich bin Frederik Stockhausen, zertifizierter Immobiliengutachter und helfe Ihnen, die wirtschaftliche Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie korrekt zu ermitteln, um damit attraktive steuerlichen Abschreibungsvorteile zu erhalten. Melden Sie sich jetzt für eine unverbindliche Ersteinschätzung.

Immobiliengutachter krefeld
Siegel Immobiliengutachter Essen

Zertifizierter Immobiliengutachter
Frederik Stockhausen

  • Steuerlich profitieren: Durch ein fundiertes Restnutzungsdauergutachten können Sie den Abschreibungszeitraum Ihrer Immobilie verkürzen – und so von höheren jährlichen Abschreibungen (AfA) sowie deutlichen Steuerersparnissen profitieren.
  • Objektive Bewertung: Erhalten Sie eine neutrale und fachlich fundierte Einschätzung zur Restnutzungsdauer vom zertifizierten Sachverständigen.
  • Transparentes Angebot zum Festpreis
  • Sachverständiger mit über 26+ Jahren Berufserfahrung im Immobilienbereich
  • Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch ADA InVivo
  • Zügige Besichtigung innerhalb von nur 3 Tagen.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Bevor wir Ihnen ein Angebot unterbreiten, prüfen wir kostenfrei Ihre individuelle Situation. Nur wenn ein Restnutzungsdauergutachten wirklich sinnvoll ist, erhalten Sie ein maßgeschneidertes Angebot. So vermeiden Sie unnötige Kosten und treffen eine fundierte, gut informierte Entscheidung.

Gutachten
in Rekordzeit

Wir garantieren einen Besichtigungstermin innerhalb von nur 3 Werktagen. Dank eingespielter Abläufe und einem erfahrenen 4-köpfigen Team liefern wir Ihr Gutachten in außergewöhnlich kurzer Zeit – zuverlässig, präzise und ohne Abstriche bei der Qualität. Wenn es schnell gehen muss, sind wir Ihr Partner.

Persönliche
Begleitung

Falls das Finanzamt Rückfragen hat, übernehmen wir die vollständige Kommunikation für Sie – kompetent, klar und lösungsorientiert. Wir sorgen dafür, dass unser Gutachten fachlich überzeugt, nachvollziehbar begründet ist und anerkannt wird. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Das Wichtigste zur Nutzungsdauer von Immobilien

  • Die Bestimmung der Restnutzungsdauer ist aus mehreren Gründen für die Betrachtung von Immobilien über ihren Lebenszyklus hinweg von Bedeutung:

    Relevanz in der Wertermittlung: Die Restnutzungsdauer beeinflusst maßgeblich Kaufpreise und deren Unterschiede. Sie ist als wertbeeinflussende Größe in Vergleichs-, Ertrags- und Sachwertmodellen etabliert.

    Relevanz in der Investitionsplanung: Die Strategie für Instandhaltungsmaßnahmen einer Immobilie basiert auf ihrem aktuellen Zustand und dem prognostizierten Abnutzungsverlauf. Planungen umfassen den Vergleich verschiedener Instandhaltungsoptionen, die Berücksichtigung einer vorgegebenen Nutzungsdauer und die Festlegung eines Rest- oder Mindestabnutzungsvorrats.

    Steuerliche Relevanz: Die gesetzlichen AfA-Sätze (2 %, 2,5 % oder 3 %) leiten sich von einer allgemeinen Nutzungsdauer von 50, 40 oder 33 Jahren ab. Die genaue Ermittlung der tatsächlichen Nutzungsdauer ist entscheidend für die Anwendung von § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG.

  • Ein Gutachten zur Restnutzungsdauer ist besonders vorteilhaft für Immobilien, deren Baujahr und aktueller Zustand eine verkürzte Nutzungsdauer nahelegen. Gebäude, die älter als 30 Jahre sind und nicht kernsaniert wurden, bieten hier die besten Voraussetzungen. Bei Gewerbeimmobilien kann sich ein solches Gutachten bereits ab einem Alter von zehn bis zwanzig Jahren lohnen.

  • Ein Nutzungsdauer-Gutachten ist nur dann sinnvoll, wenn die Gebäude-AfA steuerlich geltend gemacht werden kann. Dies trifft beispielsweise nicht auf selbstgenutzte Einfamilienhäuser zu oder auf Immobilien, die durch Schenkung oder Erbschaft übertragen wurden und bereits länger als 50 Jahre im Familienbesitz sind.

  • Die Gebäude-AfA stellt einen jährlichen Betrag dar, der steuerlich als abzugsfähiger Aufwand geltend gemacht werden kann. Diese steuerliche Regelung, die üblicherweise als Prozentsatz des Gebäudewerts berechnet wird, reduziert die Steuerlast ohne direkte Kosten und verbessert somit den Netto-Cashflow einer Immobilie.

    Investoren können durch die Abschreibung den angenommenen Wertverlust einer Immobilie über deren Nutzungsdauer steuerlich nutzen.

  • Auch für Eigentümer, die ihre Immobilie langfristig halten möchten, bietet eine verkürzte Abschreibungsdauer Vorteile.

    Zwar ist die Immobilie in diesem Fall früher – beispielsweise nach 30 Jahren – vollständig abgeschrieben. Jedoch führt dies zu einem höheren Netto-Einkommen über diese 30 Jahre, welches für neue Investitionen oder Immobilienkäufe genutzt werden kann.

    Ein Verkauf der Immobilie nach kurzer Zeit, etwa nach zehn Jahren, ohne die Vorteile einer verkürzten Abschreibungsdauer genutzt zu haben, würde hingegen einen Großteil des steuerlichen Potenzials ungenutzt lassen.

  • Die Bestimmung der Restnutzungsdauer erfolgt nach § 4 Abs. 3 Satz 1 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), wobei das Alter des Gebäudes als Ausgangspunkt dient.

    Wurden am Bewertungsobjekt umfassende Modernisierungen vorgenommen, kann dies zu einer „Verjüngung“ des Gebäudes und somit zu einer Anpassung der Nutzungsdauer führen.

  • Neben dem Baujahr, das die gesetzliche Abschreibungsdauer maßgeblich beeinflusst, spielen weitere Faktoren eine entscheidende Rolle bei der Berechnung der Restnutzungsdauer.

    Dazu gehören die Tragstruktur, die Art der Immobilie, der Modernisierungsgrad, eventuelle frühere Gebäudeschäden, der CO₂-Fußabdruck sowie zukünftige Planungen.

  • Obwohl eine Besichtigung der Immobilie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, kann sie in bestimmten Fällen sinnvoll sein, um Rückfragen von Finanzämtern zu minimieren und die Akzeptanz des Gutachtens zu fördern.

    Eine umfassende und präzise Bewertung wird durch eine Besichtigung vor Ort zusätzlich unterstützt.

  • Für die Erstellung eines Gutachtens sind in der Regel folgende Dokumente erforderlich:
    Grundrisse (z. B. aus Bauakten, Aufteilungsplänen, Exposés oder Vermietungsplänen)
    Energieausweis (Ausnahmen für Gewerbe- und Denkmalobjekte möglich)
    Fotos (Außenansichten, Treppenhaus, Fenster, Bäder, Innenausbau, Dach, Heizungsanlage, sowie Fotos von Schäden und Defekten)

    Es ist wichtig, ausschließlich Unterlagen und Fotos des zu bewertenden Objekts einzureichen. Das Gutachten kann auch bei unvollständigen Unterlagen beauftragt werden; fehlende Dokumente können später nachgereicht werden.

  • Kein Problem – wir lassen Sie damit nicht allein. Sollten Ihnen einzelne Unterlagen fehlen, unterstützen wir Sie gerne bei der Beschaffung.
    Auf Wunsch übernehmen wir auch die vollständige Anforderung der benötigten Unterlagen bei den zuständigen Behörden für Sie.

    So stellen wir sicher, dass dem Gutachten nichts im Weg steht und Sie möglichst wenig Aufwand haben.

  • Für kürzlich erworbene Immobilien, bei denen noch keine Steuererklärung eingereicht wurde, empfiehlt sich der Zeitpunkt des wirtschaftlichen Besitzübergangs als Bewertungsstichtag.

    Wurden bereits steuerliche Abschreibungen für die Immobilie vorgenommen, ist der Jahresanfang (01.01.XXXX) des noch nicht veranlagten Jahres ratsam.

  • Nach der Beauftragung und dem vollständigen Vorliegen aller benötigten Unterlagen beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel ein bis drei Wochen. Wir garantieren zudem einen Besichtigungstermin innerhalb von nur 3 Werktagen, damit der Prozess zügig starten kann.

  • Für jedes Gutachten bieten wir einen transparenten Festpreis an, der sich nach Art, Größe und Komplexität des jeweiligen Objekts richtet. Sie erhalten von uns vorab ein verbindliches Angebot – ohne versteckte Kosten.

    In den meisten Fällen hat sich die Investition bereits nach kurzer Zeit durch die steuerlichen Vorteile amortisiert. Eine verkürzte Restnutzungsdauer kann Ihre jährliche Abschreibung deutlich erhöhen – und somit Ihre Steuerlast senken.

  • Ja, ab einer Beauftragung von fünf Gutachten innerhalb einer Woche wird ein attraktiver Mengenrabatt angeboten.

    Bei weniger als fünf Gutachten oder einer gestaffelten Beauftragung über einen längeren Zeitraum sind Rabatte aufgrund des hohen Aufwands nicht möglich.

  • Die Gutachten werden in der Regel von den Finanzämtern anerkannt.

    Im Falle einer unerwarteten Nichtanerkennung wird Unterstützung bei der Einspruchseinlegung geboten. Bisher wurden alle formulierten Einsprüche erfolgreich durchgesetzt.

  • Die Gebäude-AfA ist eine Besteuerungsgrundlage, die jährlich neu festgesetzt werden kann.

    Eine einmal anerkannte verkürzte Restnutzungsdauer wird jedoch üblicherweise in den Folgejahren beibehalten, bis die Immobilie vollständig abgeschrieben oder verkauft wird.

    Es sind keine Fälle bekannt, in denen eine bereits anerkannte verkürzte Restnutzungsdauer nachträglich aberkannt wurde.

  • Bei einer geerbten Immobilie tritt der Erbe in die steuerliche Position des Erblassers ein (sogenannte „Fußstapfentheorie“).

    Die Anschaffungskosten des Gebäudes werden übernommen, und der Restwert kann mit dem ursprünglichen Abschreibungssatz und -betrag geltend gemacht werden.

    Ist die Immobilie jedoch bereits 50 Jahre im Besitz des Erblassers gewesen, ist sie vollständig abgeschrieben, und eine weitere Abschreibung ist nicht mehr möglich.

  • Grund und Boden werden als unvergänglich betrachtet. Im Gegensatz dazu ist die Nutzungsdauer von baulichen Anlagen auf einem Grundstück begrenzt.

    Abnutzung, Verschleiß und Alterungsprozesse führen über die Lebensdauer einer Immobilie zu einem Wertverlust, der steuerlich über die Abschreibung (AfA) geltend gemacht werden kann.

  • Ja, die Kosten für das Gutachten können bei vermieteten Immobilien als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden.

Finden Sie sich in einem dieser Punkte wieder?

Das Immobilienthema ist komplex und für viele Menschen nicht so einfach zu durchschauen. Häufig befinden sich unsere Kunden in einem dieser Situationen:

  • Steuerliche Optimierung: Viele Immobilienbesitzer wissen nicht genau, ob und in welchem Umfang sie ihre Abschreibungszeiträume optimieren können. Ohne fundierte Informationen riskieren Sie, steuerliche Vorteile ungenutzt zu lassen oder sogar zu verlieren. Ein präzises Gutachten kann Ihnen helfen, die für Sie besten Abschreibungsstrategien zu identifizieren und somit Ihre Steuerlast zu senken.
  • Unklare Immobilienbewertung: Sie fragen sich vielleicht, wie lange Ihre Immobilie noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Oft fehlt ein klarer Überblick über den aktuellen Zustand, und mögliche Abnutzungserscheinungen oder bevorstehende Modernisierungen bleiben unklar. Dies führt dazu, dass Sie sich unsicher fühlen, welchen Wert Ihre Immobilie tatsächlich hat.
  • Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen: Ob bei anstehenden Finanzierungsrunden, Kreditgesprächen oder geplanten Investitionen – eine solide Basis ist entscheidend. Wenn die Einschätzung der Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie unklar ist, entstehen Unsicherheiten, die sich negativ auf Kreditkonditionen oder Investitionsentscheidungen auswirken können. Mit einem fundierten Gutachten schaffen Sie Sicherheit und verbessern Ihre Verhandlungsposition bei Finanzinstituten.

In all diesen Situationen sind Sie bei mir und meinem Team an der richtigen Adresse.

Ein Restnutzungsdauer-Gutachten ist
die Lösung für Ihr Problem!

Ein Restnutzungsdauer-Gutachten ist genau die Lösung, wenn Sie sich unsicher sind, wie lange Ihre Immobilie noch wirtschaftlich genutzt werden kann oder ob Sie steuerliche Vorteile optimal nutzen. So profitieren Sie:

  • Steuerliche Vorteile maximieren: Das Gutachten zeigt Ihnen, wie Sie die Abschreibungszeiträume Ihrer Immobilie optimal gestalten können. So nutzen Sie alle steuerlichen Vorteile, senken Ihre Steuerlast und lassen keine wichtigen Steuervorteile ungenutzt.
  • Sicherheit bei Finanzierungsentscheidungen: Eine solide Bewertung der Restnutzungsdauer schafft die Basis für bessere Kreditkonditionen und sichere Investitionsentscheidungen. Sie können gegenüber Banken und Investoren überzeugend darlegen, welchen Wert Ihre Immobilie langfristig hat – das stärkt Ihre Verhandlungsposition erheblich.
  • Klarheit und Transparenz: Mit einem präzisen Gutachten erhalten Sie einen detaillierten Überblick über den aktuellen Zustand Ihrer Immobilie – von Abnutzung bis hin zu anstehenden Modernisierungen. Sie wissen genau, wie lange Ihre Immobilie noch genutzt werden kann und können auf dieser Basis fundierte Entscheidungen treffen.

Kurz gesagt, ein Restnutzungsdauer-Gutachten bringt Ihnen die nötige Sicherheit und Klarheit, um Ihre Immobilie richtig zu bewerten, steuerliche Potenziale auszuschöpfen und fundierte Entscheidungen bei Finanzierungen und Investitionen zu treffen. Es ist der entscheidende Schritt, um Unsicherheiten zu beseitigen und Ihre Immobilienstrategie optimal auszurichten.

Unser Einzugsgebiet

Das Servicegebiet von mir und meinem Team erstreckt sich über ganz Nordrhein-Westfalen.

  • Aachen
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Immobiliengutachter Frederik Stockhausen

Frederik Stockhausen

Zertifizierter Sachverständige für Immobilienbewertung (ADA InVivo)
& Leiter des SIGNUM  Sachverständigenbüros

Über mich & unsere Qualifikationen

Mein Name ist Frederik Stockhausen. Ich bin staatlich geprüfter Bautechniker und zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie für Schäden an und in Gebäuden (ADA InVivo Akademie).

Nach über 20 Jahren praktischer Erfahrung in der Bau- und Projektleitung – von kleineren Wohngebäuden bis zu größeren Bauvorhaben – habe ich mich auf die Erstellung technisch fundierter Gutachten zur Restnutzungsdauer von Immobilien spezialisiert.

Die Einschätzung der Restnutzungsdauer erfordert nicht nur theoretisches Wissen, sondern ein tiefes Verständnis für bauliche Zusammenhänge, Materialalterung, Modernisierungsgrad und Nutzungsverhalten. Genau hier liegt unsere Stärke: Wir analysieren den tatsächlichen Zustand Ihrer Immobilie objektiv und nachvollziehbar – mit Blick auf die langfristige Nutzung und Werthaltigkeit.

Unser Sachverständigenbüro besteht aus einem engagierten 4-köpfigen Team, das sich auf die schnelle, zuverlässige und präzise Erstellung von Restnutzungsdauergutachten spezialisiert hat. Dabei legen wir besonderen Wert auf klare Kommunikation, verständliche Darstellung der Ergebnisse und eine zügige Bearbeitung – ganz gleich, ob für private oder gewerbliche Auftraggeber.

Wenn Sie eine fundierte Einschätzung zur Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie benötigen, sind Sie bei uns genau richtig.

Qualifikationen Zertifikate Signum Immobilien
ADA InVivo Gutachter Frederik Stockhausen

Bescheid der ADA InVivo Akademie zur Zertifizierung als Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

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Bescheid der ADA InVivo Akademie zur Zertifizierung als Sachverständiger für Schäden an und in Gebäuden

Das sagen unsere Kunden

Ich bin begeistert 🤩 habe mein Haus bewerten lassen. Alle meine Fragen wurden ausführlich und ehrlich beantwortet. Ich hatte einen persönlichen Ansprechpartner! Heutzutage ja keine Selbstverständlichkeit mehr. Das Gutachten ist umfassend und berücksichtigt sogar Faktoren, die mir nie in den Sinn gekommen wären. Tolle Arbeit! Vielen Dank!!
Meine Mutter hat mir die Immobilienbewertung von Signum empfohlen, und ich bin sehr froh, dass ich auf sie gehört habe. Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum fertigen Gutachten war alles professionell, transparent und verständlich erklärt. Die Wertermittlung war detailliert und nachvollziehbar, und alle meine Fragen wurden geduldig beantwortet. Man merkt sofort, dass hier viel Erfahrung und Fachwissen vorhanden sind. Dank dieser Expertise habe ich jetzt eine solide Grundlage für meine weiteren Entscheidungen. Absolute Empfehlung, es war jeden Cent wert.
Vom ersten Kontakt bis zum fertigen Verkehrswertgutachten wurde ich vom Sachverständigen professionell und herzlich betreut. Alles war transparent, leicht verständlich erklärt und fachlich auf höchstem Niveau – gerne jederzeit wieder!
Ich war wirklich dankbar bei dem Thema Verkehrswertgutachten so ein vertrauliche und professionelle Unterstützung gehabt zu haben. Mein persönlicher Ansprechpartner war immer erreichbar und hat mir jede Frage plausibel beantworten können. Das Auftreten war sehr angenehm. Ich kann die Firma Signum nur empfehlen!

In 5 einfachen Schritten Ihre steuerlichen Vorteile sichern

SCHRITT 1

Kostenfreie Ersteinschätzung

In einem ersten Gespräch am Telefon erörtern wir gemeinsam, ob ein Gutachten für Sie sinnvoll sein kann oder nicht.



SCHRITT 2

Angebot zum Festpreis

Sofern die Erfolgsaussichten gut sind, erhalten Sie von mir einen Preis für das Gutachten als Festpreis.



SCHRITT 3

Besichtigung vor Ort

Anschließend vereinbaren wir einen Termin für die Besichtigung Ihrer Immobilie bei Ihnen vor Ort für eine genaue Bewertung.

SCHRITT 4

Erstellung Ihres Gutachtens

Nach dem Vor-Ort-Termin und Vorliegen aller Unterlagen erstelle und übersende ich Ihnen das Gutachten innerhalb von 1-3 Wochen.


SCHRITT 5

Einreichung beim Finanzamt

Nach Einreichung des Gutachtens und der Bestätigung der verkürzten Nutzungsdauer können Sie höhere Abschreibungen geltend machen.

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Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, ob und wie wir Ihnen am besten helfen können.

Immobiliengutachter Frederik Stockhausen

Ihr Frederik Stockhausen

Weyerhofstr. 68
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